In der Schweiz ist das Bürgerrecht dreigeteilt. Neben der nationalen Staatsangehörigkeit umfasst es ein Kantons- und ein Gemeindebürgerrecht. Wenn Sie Bonaduzer:in werden möchten, sind je nach Ausgangslage bis zu drei Gemeinwesen involviert. Immer involviert ist die Bürgergemeinde. Die Einbürgerungen gehören deshalb zu den zentralen Aufgaben. Die Bürgergemeinde Bonaduz nimmt diese Aufgabe gewissenhaft wahr.
WIR MACHEN NEUE BÜRGERINNEN UND BÜRGER
Eines unserer zentrales Anliegen ist es den Bestand der Bürger:innen von Bonaduz zu stärken und ihren Fortbestand sicherzustellen. Aktuell sind rund 20%, das heisst 549 Personen der Bonaduzer Einwohnerschaft auch gleichzeitig Bürger:innen des Dorfes. Nebst Ausländer:innen können auch Schweizer:innen sich in Bonaduz einbürgern lassen. Sie sind auch am Bonaduzer Bürgerrecht interessiert? Dann melden Sie sich bei uns!
1
Bewerben
Einreichung der Gesuchsunterlagen an die Bürgergemeinde (für Schweizer) bzw. den Kanton (für Ausländer).
2
Prüfung
Prüfen der Dokumente, Wohnsitzvoraussetzung und Eignung. Vorbereitungskurse und Ablegen eines Einbürgerungstests (für Ausländer).
3
Gespräch
Empfang der Bewerberin/des Bewerbers zu einem persönlichen Einbürgerungsgespräch.
4
Prüfung
Zusicherung/Erteilung Gemeindebürgerrecht, Kantonsbürgerrecht, eidgenössische Einbürgerungsbewilligung.
5
Entscheid
Sie möchten Bürger:in werden?
Um Bürger:in zu werden, füllen Sie bitte die dafür notwendigen Unterlagen aus, welche Sie im Downloadbereich finden und reichen diese ein. Die Bürgergemeinde prüft Ihre Dokumente und führt Sie durch den obigen Prozess.